Fondsgebundene Lebensversicherungen der Vienna-Life Versicherung bergen höchstes Risiko

Gutachten bestätigt: Fondsgebundene Lebensversicherungen der Vienna-Life Versicherung bergen höchstes Risiko und sind als sichere Anlage untauglich

25.10.2014 – Die Vienna-Life Versicherung, ein Tochterunternehmen der Vienna Insurance Group, steht bereits seit Längerem im Verdacht, Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken verkauft zu haben. Anleger erleiden häufig hohe Kapitalverluste aufgrund von mangelhafter Beratung. Die Verluste sind auf die kaskadenartige Kostenstruktur zurückzuführen. Ein Gutachten bestätigt, dass die fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Veranlagung in die „Swiss Select Garantie“ und in das Produkt „Amadeus Genesis“ der Vienna-Life Versicherung als sichere Anlagen untauglich sind.

Der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS), verhilft geschädigten Kapitalanlegern zu ihrem Recht. Die EAS finanziert zurzeit zahlreiche in Liechtenstein und Österreich anhängige Verfahren gegen die Vienna-Life Versicherung. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl führt erfolgreich die Verfahren und setzt sich für die Anleger ein. In einem vor dem Landesgericht Feldkirch anhängigen Verfahren wird zwei Versicherungsmaklern falsche bzw. schlechte Beratung in Zusammenhang mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung der Vienna-Life Versicherung vorgeworfen. Die Geschädigten fordern Schadensersatz.

Höchste Risikoklasse und „ungeeignet, jemals positiven Ertrag zu erzielen“

Das Anlageprodukt wird von einem im Verfahren bestellten Gutachter als ungeeignet bewertet. Das Gutachten stuft das Gesamtmodell, das sich aus Versicherung, Anlage und Kredit zusammensetzt, in die höchste Risikoklasse ein. Außerdem wird bestätigt, dass Anleger die fehlende Eignung des Gesamtmodells ohne spezielle Modellrechnung nahezu unmöglich hätten erkennen können.

„Um mit dem Anlageprodukt einen Gewinn zu erzielen, wäre in den ersten fünf Veranlagungsjahren ein jährlicher Anlageerfolg von mindestens 16,5 Prozent notwendig gewesen. Nur so wäre eine mögliche Nachschussverpflichtung wegen Unterdeckung vermeidbar gewesen. Ab dem sechsten Jahr wären ebenfalls mindestens 14,5 Prozent pro Jahr zu erzielen gewesen. Nach unseren Schätzungen entstand so ein Gesamtschaden zwischen 15 und 20 Millionen Euro für die Anleger“, skizziert Manfred Rädler, Verwaltungsrat der EAS, die Untauglichkeit des Anlageprodukts.

Auch in Liechtenstein Etappensieg gegen Vienna-Life Versicherung

Laut dem Beschluss vom 13. August 2014 wurde das angefochtene Urteil des Fürstlichen Landesgerichts vom 25. Juni 2013 durch das Fürstliche Obergericht aufgehoben. Das erstinstanzliche Urteil, welches sich gegen den Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 188.000 Euro aussprach, wurde mit der Begründung aufgehoben, dass kein Gutachten eingeholt wurde. Das Obergericht hat ausgeführt, dass wenn eine 50 prozentige Rendite pro Jahr vor Kosten erzielt hätte werden müssen, um eine Zielrendite von acht bis 12 Prozent pro Jahr zu erzielen, so gewinne das klägerische Vorbringen in Richtung Arglist an Bedeutung und wäre eine deliktische Haftung der Beklagten gegeben.

Nun wird geprüft, ob beim Vertrieb der fondsgebundenen Lebensversicherung Arglist vorliegt. Die Chancen der Anleger, zu ihrem Recht zu kommen, steigen damit erheblich.

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

Rückfragehinweis

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
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