Generali – VKI Vergleich: Werden Kunden getäuscht?
Ende Juni wurde bekannt, dass die Generali Versicherung und die Geschädigten ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung mithilfe des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) einen Vergleich über 6,2 Millionen Euro geschlossen haben. Jedoch profitiert von diesem Vergleich nur eine der Parteien: die Generali Versicherung. Die Kundensteigen als Verlierer aus und der Öffentlichkeit werden wichtige Informationen vorenthalten. Was wird hier verschwiegen? Und warum?
In Verkaufsbroschüren von Versicherungen ist es üblich, die positiven Eigenschaften einer Versicherung besonders hervorzuheben. Doch die Generali Versicherung AG hat dies aber übertrieben und falsche Tatsachen verbreitet: In ihren Verkaufsunterlagen und Schreiben an Kunden finden sich Versprechungen, die sie nicht einhalten konnte. Konkret geht es um die fondsgebundenen Lebensversicherungen MaxxInvest und FlexPension, in deren Unterlagen den Kunden „maximale Sicherheit“, „maximale Erträge“ und eine hundertprozentige Kapital- und Höchststandgarantie des Fonds versprochen wurden.
Falsche Versprechungen, falscher Vergleich
Kurz vor Weihnachten 2015 wurden die Kunden der Generali in persönlichen Schreiben folgendermaßen über ihre einst so erfolgsversprechend angepriesene Anlage informiert: „Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet – aufgrund des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust. Sie zahlen derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit – trotz Kapital- und Höchststandgarantie – zurückbekommen werden.“ Daraufhin begannen die Verhandlungen der Geschädigten, vertreten vom VKI, mit der Generali Versicherung AG, die Ende Juni in einem Vergleich um 6,2 Millionen Euro endeten. Dieser stellt die Geschädigten zwar ruhig, aber noch lange nicht zufrieden – und das zurecht.
Generali und VKI verschleiern – werden Geschädigte getäuscht?
Denn 6,2 Millionen Euro klingen nach einer beträchtlichen Summe, jedoch verheimlichen Generali und VKI der Öffentlichkeit, wie hoch der Gesamtschaden war, wie viele Geschädigte es gab und welche Quote die Geschädigten erhalten haben. Alle diese Informationen sind jedoch unabdingbar, um einschätzen zu können, ob der Entschädigungsbetrag fair ist oder, wie in diesem Fall anzunehmen, eben nicht. Generali und VKI rücken mit den Fakten und Daten nicht heraus. Das macht stutzig, denn vor allem die VKI bemüht sich ja sonst immer um Transparenz. Es stellt sich daher hier die berechtigte Frage: Was gibt es zu verbergen?
Generali verbessert ihr Image, Geschädigte bleiben weiterhin auf der Strecke
Laut Aussagen von Geschädigten erhalten sie nicht einmal die volle Differenz zwischen Einzahl- und Rückkaufswert zurück. Zudem ist anzunehmen, dass die Verträge weiterlaufen: Die Generali Versicherung AG kann sich die „Entschädigung“ so wieder durch Kosten und Gebühren zurückholen. MMag. Serkan Akman, erfahrener EAS-Anwalt (Erste Allgemeine Schadenshilfe) betont: „Es liegen schon positive Urteile gegen die Versicherungen vor. Ich habe daher Zweifel, dass der VKI Generali Vergleich für die betroffenen Geschädigten das Maximum herausholt. Eine Prozessfinanzierung bringt den Geschädigten in der Regel mehr Geld. Selbst nach Abzug der Kosten der EAS und einer nur vierprozentigen Verzinsung des einbezahlten Geldes bleibt für die Geschädigten oftmals eine höhere Entschädigung.“
EAS kämpft für Versicherungsnehmer, VKI kuschelt mit Generali
Anstatt sich auf Vergleiche zu einigen, kämpft die EAS für die Rechte der Geschädigten: Die Generali wird an den von ihnen versprochenen Renditen festgenagelt, weil die Generali bereits bei Abschluss der Versicherungen wusste, dass die versprochenen Renditen nach Abzug aller Kosten nie erzielt werden können!
Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG sind, dann holen Sie sich bei uns, den Anwälten der EAS, professionelle Unterstützung. Wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.