TV-Tipp: ORF Bürgeranwalt, Samstag, 05.10.2019, 18:00 Uhr, ORF 2

Am kommenden Samstag, 05.10. wird das Nachgefragt zum Thema Rechtschutzversicherung in der Sendung Bürgeranwalt um 18:00 Uhr im ORF 2 ausgestrahlt.

Der ORF hat bereits berichtet, dass die UNIQA die Höchstinvaliditätsleistung (ca. € 550.000,00) nach zähem Ringen bezahlt hat.

Offen war noch der Rechtsschutzdeckungsprozess. Zusammengefasst hatte der Rechtsschutzdeckungsprozess folgendes Thema:

10.02.2015: Tragischer Reitunfall mit der Folge einer Querschnittlähmung.
10.06.2016: Behauptung, dass die Fälligkeit in der Unfallversicherung eingetreten ist.
01.10.2016: Der Rechtsschutzvertrag endet, weil die UNIQA diesen Vertrag nicht mehr verlängert.

Offenbar war die UNIQA in ihren Vorstellungen fehlgeleitet. Sie meinte doch tatsächlich, dass durch Nichtverlängerung des Rechtsschutzvertrages, welcher am 01.10.2016 endete, für die Geltendmachung der Unfallversicherungsansprüche in der Rechtsschutzversicherung keine Deckung besteht. Offenbar wollte die UNIQA verhindern, dass sie von der querschnittgelähmten Geschädigten geklagt wird.

Das Vorhaben der UNIQA ging schief. Mithilfe des Prozesskostenfinanzierers EAS wurde die UNIQA geklagt. Sie hat nunmehr in beiden Instanzen rechtskräftig und haushoch verloren. PDF vom Urteil des Oberlandesgerichtes.

Ein Totalversagen der Versicherung! Und damit ein Fall für den Bürgeranwalt:
Samstag, 05.10.2019, 18:00 Uhr, ORF 2

TV-Tipp: ORF Bürgeranwalt

Reitunfall und Totalversagen von Unfall- und Rechtsschutzversicherung

  • Ein tragischer Reitunfall im Jahr 2015, der ein Querschnitts-Lähmungssyndrom zur Folge hat.
  • Zwei richterliche Gutachten, die der schwerst Verletzten eine Invalidität von 114% bescheinigen.
  • Und dennoch lässt es die UNIQA Versicherung auf einen Rechtsstreit mit ihrer verunglückten Kundin ankommen: Die Unfallversicherung zahlt nicht, die Rechtsschutzversicherung wurde der Geschädigten gekündigt.

Ein Totalversagen der Versicherung! Und damit ein Fall für den Bürgeranwalt:

Samstag, 2. März, 18 Uhr, ORF 2

Immer mehr Geschädigte treten von ihren Verträgen zurück

Feldkirch (OTS) – Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) warnt erneut vor Lebensversicherungen mit Sitz in Liechtenstein. Vor allem die Vienna Life Lebensversicherungen AG, Fortuna Lebensversicherungen AG und die PrismaLife AG fallen negativ auf. Sie vertreiben seit Jahren fondsgebundene Lebensversicherungen – statt den versprochenen Erträgen, sind Kunden jedoch mit hohen Verlusten konfrontiert. Erfahrene Anwälte und Experten der EAS empfehlen, jetzt die Verträge zu kündigen und gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Denn Schuld an diesen Verlusten tragen meist die Lebensversicherungen selbst.

Hohe Kosten bedeuten hohe Verluste für Kunden

Um Kunden von den Lebensversicherungen zu überzeugen, werden meist die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein angepriesen: Die Werbeversprechungen reichen von der Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, über Konkursprivileg, und das Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohen Renditen. Die Angebote werden in Hochglanzbroschüren ausgeschmückt und Vienna Life-Produkte tragen beispielsweise vielversprechende Namen wie Selecta, Prime, Protected, Floor oder Garantie. Kunden erwarten sich durch die Versprechungen dementsprechende Rendite und Erträge, über die hohen Kosten werden sie nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt.

Verluste waren zu erwarten

Zahlreiche Anleger erlitten in den letzten Jahren hohe Verluste. „Den Verantwortlichen der Versicherungen muss dies von Anfang an klar gewesen sein, denn oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante Kosten und Gebühren an die Kunden verrechnet wurden. Verschwiegen wurde und wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden kann“, erklärt EAS-Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl. Beispielsweise steht die PrismaLife nun schon seit Längerem unter Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte (Anm. fondsgebundene Rentenversicherungen) an ihre Kunden verkauft zu haben. Das Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren Kosten anfallen. Das Gegenteil ist der Fall: Kunden sind zusätzlich mit Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weiteren Gebühren, die bei Vertragsabschluss nicht offengelegt wurden, konfrontiert. Nach Berechnungen der EAS müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist nicht nur aufgrund der momentanen Finanzmarktlage unrealistisch.

Jetzt klagen, um die Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen

Sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der Risiken und der hohen Kosten stattgefunden hat, müssen Versicherungen Schadensersatz leisten. Bereits mehr als 10.000 Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren fondsgebundenen Lebensversicherungen erlitten haben, werden durch die EAS unter der Leitung der Kanzlei von Dr. Vogl vor Gericht erfolgreich vertreten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

Bei Besitz einer fondsgebundenen Lebensversicherung von Vienna Life Lebensversicherungen AG, Fortuna Lebensversicherungen oder PrismaLife AG ist es ratsam, sich bei seinem Makler oder gleich einem Prozessfinanzierer wie der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe zu melden. Eine Durchsicht der Verträge ist kostenlos, erst bei erfolgreicher Durchsetzung der Schadensansprüche geht ein vertraglich vereinbarter Anteil an die Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Wochen drücken sich Versicherungen massiv vor Verhandlungen und spielen noch mehr auf Zeit. Sie sind nicht mehr vergleichsbereit und brechen Vergleichsverhandlungen, die bereits auf gutem Wege waren, sogar ab. Wie konnte es dazu kommen?

Was ist passiert?

Die „Taschenspieler-Tricks“ der Versicherungen

Tausende Geschädigte klagen in den letzten beiden Jahren mit Hilfe von Prozessfinanzierungsgesellschaften wie der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG – von Versicherungen Schadensersatz ein. Oft werden relativ rasch Vergleiche erzielt, da eine schnelle Lösung auch im Sinne der Versicherung liegt. Heimlich, still und leise versuchen sie ihr Fehltreten unter den Tisch zu kehren und kein öffentliches Ärgernis zu erregen.

Andere Prozessfinanzierer rühmen sich in den Medien regelmäßig mit den Vergleichen, die sie erzielt haben. Aber öffentlichkeitswirksame Abschlüsse sind nicht zwingend die besten, das weiß die EAS. Die EAS ist nicht auf den schnellen Euro aus, sondern bestrebt, das Maximum für die Geschädigten herauszuholen. Die EAS übt kontinuierlich Druck auf die Versicherungen aus und kämpft dabei für die Ansprüche der Geschädigten – und das, ohne in der Öffentlichkeit damit zu prahlen.

Langsam aber sicher ist die Anzahl der Kläger – vertreten durch verschiedene Prozessfinanzierer und den VKI – aber so hoch, dass die Versicherungen selbst „verunsichert“ sind. Und damit beginnen die „Taschenspieler-Tricks“ der Versicherungen: Monate des Aufschiebens und Bemühungen, die Prozesse zu verzögern. Mit allen Mitteln versuchen die Versicherungen, sich vor ihrer Verantwortung zu drücken – Verträge werden nicht herausgegeben, Fristen nicht eingehalten…

…Aber der Gipfel der Dreistigkeit ist das Begehren nach einem Gesetz, das den Rücktritt von der Lebensversicherung nicht mehr unbegrenzt möglich macht bzw. die Geschädigten deutlich schlechter stellt.

Wie sieht die aktuelle Situation aus?

Die „Rolle rückwärts“ der Versicherungen

Und manchmal gehen Wünsche doch in Erfüllung! Eben diese Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2019 in Kraft. Geschädigte sollen nur noch höchstens ein Jahr nach Vertragsabschluss die eingezahlten Prämien zurückbekommen – und das ohne Zinsen. Ab dem zweiten Jahr stünden Geschädigten dann nur noch der Rückkaufswert (meist 20 bis 40 Prozent unter den eingezahlten Prämien) zu.

Ein Geschenk für alle Versicherungen – und was machen diese nun bei den anstehenden Vergleichen mit Geschädigten? Dasselbe, was jeder routinierte Fußballer bei einer 1:0 Führung in der 92. Minute macht: Zeit schinden!

Seit einigen Wochen sind Versicherungen plötzlich überhaupt nicht mehr vergleichsbereit und rudern sogar zurück. Prozesse werden vermieden oder sogar abgebrochen. Warum? Sie denken sich, dass sie ab 1.1.2019 fein aus dem Schneider sind. Aber nicht mit der EAS!

Auch wenn sich der Kampf gegen Versicherungsgesellschaften noch so schwer gestaltet,
die EAS bleibt am Ball.

Seit nun mehr als zweieinhalb Jahren erkämpft die EAS die besten Vergleiche für Versicherungsgeschädigte. Die Zahlen stehen für sich:

  • Mehr als 10.000 Geschädigte vertrauen bereits auf die EAS und ihre Anwälte
  • 400 Klagen wurden bereits erfolgreich abgewickelt. Für alle Geschädigten in diesen Fällen wurden gute Vergleiche erzielt: Alles, was geklagt wurde, wurde gewonnen oder verglichen.
  • Der Streitwert der von der EAS bearbeiteten Fälle liegt durchschnittlich zwischen 5.000 und 15.000€.
  • Die Rückforderungen der EAS-Rechtsanwälte für die Geschädigten werden zusätzlich mit 4% verzinst, infolge der Kapitalertragssteuer kommt dies einem Sparbuch mit einer Verzinsung von 5,33% gleich.
  • Weitere 1.000 Fälle liegen bereits am Tisch der EAS und ihrer Anwälte. Diese schließen praktisch alle in Österreich tätigen Versicherungen ein.

Wie geht die EAS weiter vor?

Jetzt geht es auf die Zielgerade!

Vor dem Hintergrund des mit 1.1.2019 in Kraft tretenden Gesetzes: Die Zeit drängt!

Die EAS ruft zusätzlich die Millionen Geschädigte dazu auf, die bislang noch keine Hilfe gesucht haben, sich bei ihren Maklern, Anwälten oder Prozessfinanzierungsgesellschaften zu melden.

Der einzige Fehler ist jetzt, nichts zu tun.

Die EAS und ihre Anwälte erhöhen jetzt den Druck auf die Versicherungen,
um diese zur Rechenschaft zu ziehen:

• Es gibt keine Sammelklagen, sondern es muss einzeln geklagt werden.
• Vergleiche sind nur mehr erreichbar, wenn geklagt wird – Klageentwürfe reichen nicht mehr!
• Je mehr Klagen eingehen, desto höher ist der Druck auf die Versicherungen.
• Darum bringen die Anwälte der EAS pro Tag mindestens 15 Klagen gegen Versicherungen ein.
Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen unter den Prozessfinanzierern:

In dieser zugespitzten Situation braucht es Know-how, Erfahrung und vor allem Ressourcen – sowohl zeitlich, personell als auch monetär –, um sämtliche Prozesse vorzufinanzieren und die Versicherungen damit aus der Reserve zu locken.

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherungen, bevor es zu spät ist.

Unsere Anwälte prüfen und beurteilen Ihre Versicherungsunterlagen kostenlos!

Keine schlechte Taktik: Gerade jetzt, wo alle Welt zur Fußball-WM nach Russland schaut und viele Menschen in den Urlaub fahren, wollen es die Versicherungsunternehmen nochmals wissen. Es ist schon wieder geplant, noch vor der Sommerpause des Parlaments das bisherige Rücktrittsrecht für Kunden einzuschränken. Die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe – und mehr als 10.000 Geschädigte stemmen sich dagegen.

Bisher kann jeder Geschädigte nach falscher oder fehlender Beratung unbeschränkt von seiner Lebensversicherung zurücktreten und seine eingezahlten Prämien zurückbekommen. Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG – EAS – kämpft dafür, damit Geschädigte ihr Recht und verlorenes Geld wiederbekommen. Mehr als 10.000 Geschädigte sind es nun schon – und es werden immer mehr!

Auch Sie wurden von Ihrer Versicherung vor Abschluss Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht ausreichend oder sogar falsch beraten? Oder Sie sind Makler und Ihre Kunden haben große Verluste mit einem derartigen Versicherungsprodukt erlitten, wo vermeintlich Milch und Honig fließen?

„Ihr Pech!“, sagen die großen Versicherungsunternehmen und die österreichische Regierung.

Nach Wunsch der aktuellen Regierung soll das Rücktrittsrecht, das bisher zeitlich unbegrenzt wirksam ist, eingeschränkt werden. Geschädigte sollen in solchen Fällen ab Anfang 2019 nur noch höchstens ein Jahr nach Vertragsabschluss die eingezahlten Prämien zurückbekommen – und das ohne Zinsen. Ab dem zweiten Jahr stünden Geschädigten dann nur noch der Rückkaufswert (meist 20 bis 40 Prozent unter den eingezahlten Prämien) zu.

Und die Versicherungswirtschaft reibt sich die Hände und – oh Wunder! – begrüßt die geplante Gesetzesnovelle, Zitat des Chefs des Versicherungsverbandes Manfred Rapf: „Der Konsumentenschutz geht bisher weit über das Ziel hinaus.“

 

Konsumentenschutz ist Ihr Recht!

Lassen Sie sich das als Geschädigter nicht bieten! Die EAS kämpft für die Geschädigten, damit sie das bekommen, was ihnen zusteht!

Jetzt kündigen und mit EAS das Maximum bekommen!

Ja, auch wir hätten gerne, dass es etwas schneller geht.

Aber unsere Maxime ist, dass wir nicht auf den schnellen Vergleich mit den Versicherungen aus sind, sondern das Maximum für unsere Kunden herausholen – und das kann durch die Verzögerungstaktiken der Versicherungen auch etwas länger dauern.

Doch das Warten lohnt sich, das zeigen die ersten erfolgreichen Vergleiche, welche die EAS erzielt hat: Die Rückforderungen für unsere Kunden werden zusätzlich mit 4 Prozent verzinst. Dies kommt – aufgrund der Kapitalertragssteuer – einem Sparbuch mit einer Verzinsung von 5,33 Prozent gleich.

Dieses Maximum wird in Zukunft, falls die Regierung ihre Vorhaben durchsetzen kann, nicht mehr möglich sein. Deshalb:

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherung, bevor es zu spät ist!

Denn die Zeit drängt: Je früher wir für Sie klagen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Verjährung!

Aus den Versprechungen von Prisma Life – von Vermögenszuwachs, bis hin zu übermäßig hohen Renditen – wurde nichts. Ganz im Gegenteil: Heute bereitet Ihnen Ihr Versicherungsvertrag schlaflose Nächte.

In den letzten Wochen standen Prisma Life und seine Vertriebsgesellschaft Afa massiv unter medialer Kritik. Und das zu Recht. Die Hamburger Verbraucherzentrale warnt offen vor dem Versicherer Prisma Life. Gründe dafür: unangemessen hohe Abschlusshonare, die doppelt so hoch sind wie übliche Provisionen sowie Vergütungsvereinbarungen, die Sie als Kunde auch bei einer Kündigung mit Zahlungen an den Versicherer binden.

Statt sich um Sie als verunsicherten Kunden zu kümmern, erwirkte Prisma Life als Reaktion nur eine einstweilige Verfügung gegen die Warnung der Verbraucherzentrale. Daran erkennt man, dass Prisma Life sich nicht um das Wohl seiner Kunden kümmert, sondern nur um das eigene Image. Lassen Sie Sich nicht von dem Vorgehen der Prisma Life verunsichern. Die Hamburger Verbraucherzentrale warnt nicht ohne Grund vor der Versicherungsgesellschaft.

Lassen Sie Sich nicht einschüchtern!

Prisma Life hat Sie also in eine doppelte Kostenfalle gelockt: Wie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen üblich, können nach Abzug aller Kosten realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden. Doch das ist noch nicht alles. Prisma Life versucht Sie mit absurden Vergütungsvereinbarungen auch nach der Kündigung Ihrer Lebensversicherung mit Zahlungen an sich zu binden. Wollen Sie wirklich noch an eine so häufig kritisierte Versicherungsgesellschaft gebunden sein?

Fallen Sie der Prisma Life nicht zum Opfer und unternehmen Sie etwas!

Im Gegensatz zu Prisma Life ist uns, der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG – Ihr Recht wichtig. Vertrauen Sie auf uns und unsere erfahrenen Anwälte. Seit mehr als zwei Jahren kämpfen wir für mittlerweile fast 7.000 Geschädigte gegen sämtliche namenhafte Versicherungsgesellschaften und erzielen dabei maximale Ergebnisse für unsere Kunden. Statt nur einen schnellen – und vielleicht wieder medienwirksamen – Vergleich zu erwirken setzen sich unsere Anwälte für ausschließlich Ihren größtmöglichen Gewinn ein.

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherung, bevor es zu spät ist!

Unsere Anwälte raten dazu, dass Sie jetzt etwas unternehmen sollten. Je früher geklagt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Verjährung, die von den Versicherungen und der Politik immer wieder ins Spiel gebracht wird. Holen Sie mit unserer professionellen Unterstützung den maximalen Ertrag aus ihrer Lebensversicherung.

Unsere Anwälte sichten und beurteilen Ihre Versicherungsunterlagen kostenlos.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Haben auch Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung?

Wenn ja, dann wissen Sie wahrscheinlich auch schon, dass Sie mit damit hohe Verluste erleiden.

Aus den Versprechungen Ihrer Versicherung – von Vermögenszuwachs, bis hin zu übermäßig hohen Renditen – wurde nichts. Ganz im Gegenteil: Heute bereitet Ihnen Ihre fondsgebundene Lebensversicherung schlaflose Nächte, da Sie voraussichtlich weniger Geld herausbekommen, als Sie einbezahlt haben.

Das muss nicht sein!

Vertrauen Sie auf die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG – und Ihre erfahrenen Anwälte…wie dies bereits fast 7.000 Geschädigte fondsgebundener Lebensversicherungen tun.

Warum sollten Sie uns Ihre wertlose Lebensversicherung anvertrauen?

  • Wir wissen, wovon wir reden!

    Unsere Anwälte sichten und beurteilen Ihre Versicherungsunterlagen kostenlos. Mehrere unabhängige Spezialgutachten unterstützen unsere jahrelange Vorgehensweise im Kampf gegen sämtliche namhafte Versicherungsunternehmen.
  • Wir holen das Maximum für Sie heraus!

    Wir haben die Erfahrung und die Stärke, dass wir in der Konfrontation mit den Versicherungen nicht auf einen schnellen Vergleich aus sind. Sondern wir holen den größtmöglichen Gewinn für Sie heraus.
  • Wir haben die größten Erfolge vorzuweisen!

    7.000 Geschädigte, die uns vertrauen, können nicht irren. Die spezialisierten Anwälte der EAS erzielen die besten Ergebnisse für unsere Klienten. Mit unserer Unterstützung haben die Geschädigten noch gute Geschäfte mit ihren verlustträchtigen Lebensversicherungen gemacht.

Den einzigen Fehler, den Sie als Geschädigter machen können, ist nichts zu tun!

Und die Zeit drängt: Je früher geklagt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Verjährung, die von den Versicherungen und der Politik immer wieder ins Spiel gebracht wird.

Wir raten daher allen Geschädigten:

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherung, bevor es zu spät ist!

Holen Sie mit unserer professionellen Unterstützung den maximalen Ertrag aus ihrer Lebensversicherung.

Und profitieren auch Sie von den unmittelbar anstehenden Generalvergleichen mit den Versicherungen, die unsere Anwälte gerade vorbereiten. Denn eines ist sicher: die besten Vergleiche für die Geschädigten, sind die schmerzvollsten für die Versicherungen – und diese stehen nicht in der Zeitung…

Schaanwald (OTS) – An fondsgebundenen Lebensversicherungen haben alle verdient – außer die „Versicherten“ selbst. Der Staat, Heerscharen von Versicherungsverkäufern, die Verantwortlichen der Lebensversicherung profitieren daran, dass sie gutgläubigen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen.

Vorausgesagte Erträge von 3%, 6%, 9% pro Jahr treffen nie ein. In Wahrheit erleidet der Versicherungsnehmer bei fondsgebundenen Lebensversicherungen grundsätzlich einen Verlust – aus Versicherten werden Geschädigte.

Bei einem Rücktritt von der Lebensversicherung, egal wann sie abgeschlossen wurde, kann ein beträchtlicher Teil des Verlustes zurückgeholt werden. Je mehr Versicherungsnehmer einen Rücktritt erklären, desto größer die Schwierigkeiten für die Versicherungen.

Aktuell scheint die verantwortliche Politik wiederum dasselbe wie bereits vor den Nationalratswahlen 2017 zu planen: Auf Initiative der mächtigen Versicherungen wird ein weiterer Versuch unternommen, die Gesetze zugunsten dieser abzuändern. Es sieht so aus, als ob die Beschlussfassung im Parlament dazu nur aufgeschoben wurde – fürs Erste.

Was bedeutet dies für die Geschädigten?

Sollte es tatsächlich bei den kolpotierten Plänen bleiben, wird ein Rücktritt von Lebensversicherungen nach dem 30.04.2018 nicht mehr, oder jedenfalls nur noch erschwert möglich sein.

Jetzt Versicherung kündigen, bevor es zu spät ist

Die erfahrenen Rechtsanwälte der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG beraten bereits tausende Geschädigte. Die Vergleichszahlungen bewegen sich zwischen 10% und 20% des einbezahlten Kapitals. Bei EUR 24.000 einbezahltem Kapital kann daher mit einer Entschädigung zwischen EUR 2.400 und EUR 4.800 gerechnet werden.

OTS0217, 21. März 2018, 13:46

Die Vienna Insurance Group ist nicht nur eines der größten Versicherungsunternehmen Österreichs, sondern auch eine jener Versicherungen, die besonders marktschreierisch agieren – und das auf Kosten ihrer Kunden!

In Liechtenstein betreibt die Vienna Insurance Group ein selbstständiges Tochterunternehmen, nämlich die Vienna Life Lebensversicherung AG. Auch diese steht ihrer Mutterfirma in nichts nach, wenn es darum geht, Versicherungskunden das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Systematische Geldvernichtung auf Kosten der Versicherten

Die Vienna Life Lebensversicherungen AG vertreibt seit über einem Jahrzehnt Fondsgebundene Lebensversicherungen. Die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein werden dabei in höchsten Tönen angepriesen. Die Werbeversprechungen reichen dabei etwa von der Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, über Konkursprivileg, und das Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohe Renditen.

Auch für die Lebensversicherungen selbst, hat sich die Marketing-Abteilung der Vienna Life Lebensversicherungen AG so richtig ins Zeug gelegt. Die Produkte tragen so vielversprechende Namen wie Selecta, Prime, Protected, Floor oder Garantie.

Verlust garantiert

Das einzige, worauf sich die Anleger aber garantiert verlassen können, ist, dass sie mit diesen Produkten hohe Verluste erleiden. Den Kunden kann man dabei keinen Vorwurf machen. Die meisten legten Wert auf Sicherheit und Ertragschancen bei größtmöglicher Anonymität, und haben sich von den „Milch und Honig“- Versprechungen der Vienna Life Lebensversicherungen AG locken lassen.

Anstelle des versprochenen Ertrages haben zahlreiche Anleger aber einen gewaltigen Verlust erlitten.

Den Verantwortlichen der Vienna Life Lebensversicherungen AG muss dies von Anfang an klar gewesen sein, denn:

Oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass seitens der Vienna Life exorbitante Kosten, Gebühren, etc. verrechnet werden. Verschwiegen wurde und wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden können!

Kündigen Sie jetzt ihre Vienna Life Lebensversicherung, bevor es zu spät ist!

Unsere Anwälte unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl vertreten bereits tausende Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren Lebensversicherungen erlitten haben. Dank des Einsatzes von Dr. Vogl und ausgewählter Sachverständiger sind die Geschädigten mit einem blauen Auge davongekommen: Der Schaden wurde ihnen ersetzt.

Da grundsätzlich Verjährung eingewendet wird, sollten Geschädigte mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht zu lange warten. Denn: Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

Wenn auch Sie eine Fondsgebundene Lebensversicherung der Vienna Life Lebensversicherungen AG besitzen, oder jemanden kennen, der eine solche Fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen hat, dann handeln Sie jetzt und informieren Sie sich über die erfolgsversprechende Vertretung durch die EAS.

Die Sichtung der Unterlagen, sowie die rechtliche Beratung über Ihre Chancen vor Gericht erfolgen durch unsere Anwälte persönlich und kostenlos.

Wie bereits berichtet, haben Lebensversicherer das jahrelange Vertrauen ihrer Kunden bei der Verfolgung ihrer Ansprüche regelrecht mit Füßen getreten. Anstatt diesen Vertrauensmissbrauch seitens der Versicherer stillschweigend zu akzeptieren, wurde mit Hilfe der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG geklagt. Nach heftiger Gegenwehr der Versicherungen erfolgen in einem aktuellen Urteil vom Jänner 2018 gegen die Generali Versicherung AG nunmehr die ersten Zusprüche.

Es steht außer Frage, dass das Verhalten der Versicherer gegenüber ihren Versicherungskunden die reinste Unverschämtheit ist: Die Herausgabe von Urkunden und Informationen von Gebühren abhängig zu machen oder gänzlich zu verweigern, ist eine Zumutung für jeden einzelnen Versicherungskunden. Schließlich kassiert eine Versicherungsgesellschaft für die Verwaltung der Verträge ja immense Kosten. Im Gegenzug fallen bei der Versicherungsgesellschaft für die Herausgabe von Urkunden und Informationserteilung aber keine zusätzlichen Kosten an. Die Versicherer durften nicht ungestraft davonkommen – und die EAS blieb hartnäckig.

EAS Ziel: Maximale Entschädigung

Die Abwicklung von Massenschäden braucht seine Zeit. Wem nützt denn ein schneller, aber ungerechter Vergleich etwas? Nur den Versicherern! Wie man beispielsweise bei anderen Prozessfinanzierern, oder auch dem VKI, gesehen hat. Die EAS gibt sich mit solchen „Schmalspur-Vergleichen“ nicht zufrieden. Stattdessen versichern unsere Anwälte und Experten professionelle Unterstützung und streben eine maximale Entschädigung für die Versicherungskunden an.

Die Geschädigten, die noch nicht von den Vergleichsabschlüssen profitiert haben, sollten noch etwas zuwarten. Das Warten hat sich nämlich wortwörtlich ausgezahlt. In einem aktuellen Urteil gegen die Generali vom Jänner 2018 erfolgen nunmehr die ersten Zusprüche:

„Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 10.560,22 Euro samt 4 % Zinsen seit 24.3.2017 binnen 14 Tagen zu zahlen.“ (Bezirksgericht für Handelssachen Wien)

Warten lohnt sich – für die Geschädigten

Zwischenzeitlich liegen bei den EAS-Anwälten 28 Gerichtsentscheidungen am Tisch, die noch nicht rechtskräftig sind. Die Reaktionen der Versicherungsgesellschaften sind höchst unterschiedlich. Es war keine große Überraschung, dass die Versicherer die Erbringung von Entschädigungsleistungen zunächst abgelehnt haben. Spätestens beim aktuellen Urteil vom Jänner 2018 erkennen auch die Versicherer, dass ihnen längeres Zuwartet schadet. Das, was den Versicherungskunden zusteht, wird nämlich mit 4% verzinst. Zudem können durch Zuwarten und der Unterstützung der EAS höhere Vergleichsbeträge erzielt werden.

Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG sind und von dem bevorstehenden Generalvergleich profitieren möchten – dann wenden Sie sich noch schnell an die EAS. Denn voraussichtlich werden in den nächsten 6-8 Monaten Generalvergleiche mit den Versicherungen erzielt.