EAS handelt zu 100% im Interesse der Konsumenten und holt höchste Rückforderungen heraus
Schaanwald/Liechtenstein (OTS) – Im Rahmen der Initiative www.geldkämpfer.com berät die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG die Geschädigten fondsgebundener Lebensversicherungen und klärt diese über die Möglichkeiten eines Rücktritts von ihrer Versicherung auf. Der VKI – Verein für Konsumenteninformation führt ebenfalls eine Sammelaktion durch. Wo sind die Unterschiede? Was erhalten geschädigte Versicherungsnehmer, wenn Sie sich für den VKI und AdvoFin Prozessfinanzierung AG oder die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG – entscheiden?
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Im Gegensatz zum VKI kein Kostenbeitrag
Schaanwald/Feldkirch (OTS) – Zahlreiche Inhaber von Lebensversicherungen, im Speziellen fondsgebundener Lebensversicherungen, wurden nicht ausreichend oder falsch über ihr Rücktrittsrecht informiert. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht den Betroffenen damit ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Die Experten der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG haben darauf schon vor längerem aufmerksam gemacht und beraten Geschädigte bereits seit Monaten – und das kostenlos. Betroffene können sich auf der Plattform www.geldkämpfer.com anmelden, über 800 Geschädigte haben sich bereits gemeldet.
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Achtung: Hohe Kapitalverluste mit Fortuna Lebensversicherung
EAS bietet Geschädigten auf www.geldkämpfer.com kostenlose Rechtsberatung an und kämpft für ihre Ansprüche
Liechtenstein/Feldkirch (OTS) – Im Versicherungsskandal rund um fondsgebundene Lebensversicherungen, die den Kunden – trotz Kapitalerhaltungsgarantie – hohe Verluste bescheren, kommen täglich neue Aspekte ans Licht.
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EAS rät zum Vertragsrücktritt und bietet auf www.geldkämpfer.com kostenlose Beratung an.
Liechtenstein/Feldkirch (OTS) – Tausende Versicherte in ganz Österreich erhalten seit einigen Wochen besonders unerfreuliche Post und sind geschockt: die Schreiben der Versicherungen informieren ihre Kunden schlichtweg darüber, dass sie einen satten Verlust einfahren. Und das trotz einer vereinbarten Kapitalerhaltungsgarantie. Es werden aber nicht nur die vertraglich vereinbarten Renditen nicht gehalten, die Kunden erhalten sogar weniger, als sie einbezahlt haben. Aus den Versicherten werden so Geschädigte.
Fortuna Lebensversicherung Liechtenstein
Unter den Lebensversicherungen in Liechtenstein fällt die Fortuna, ein Unternehmen der Generali Personenversicherungen AG besonders auf.
Beispiel 1:
Einem 81-jährigen Mann wurde im Jahr 2000 ein gehebeltes Lebensversicherungsprodukt verkauft
Eigenmittel |
€ 600.000 |
Fremdmittel |
€ 720.000 |
Erstprämie |
€ 1.320.000 |
Verlust nach sechs Jahren |
€ 647.857 |
Der Vertrag wurde von einer ETAT Vermögensverwaltungs GmbH und einer SWISS SELECT Asset Management AG vermittelt. Die Fortuna hat in eine SWISS SELECT Garantieanleihe investiert.
Obwohl schon zahlreiche Prozesse gewonnen wurden, wehrt sich die „Fortuna“ nach allen Kräften. Unter anderem wurde sogar behauptet, es handele sich um gar keine Lebensversicherung, obwohl eine Polizze ausgestellt wurde.
Beispiel 2:
Die Versicherungsnehmerin hat ab dem Jahr 2003 € 1.332,00 Jahresprämie einbezahlt.
einbezahlte Prämie |
€ 33.300,00 |
Bei einem 100 %-ig sicherem Alternativprodukt, Staatsanleihe, Pfandbriefe, Wohnbauanleihe etc. hätte man seinerzeit ca. 4 % p.a. erhalten. Zinsen rund |
€ 6.300,00 |
Gesamtertrag mit einem Alternativprodukt |
€ 39.600,00 |
Rückkaufswert Fortuna per 31.12.2015 |
€ 14.584,85 |
Schaden |
€ 25.035,15 |
Dies sind nur einzelne Beispiele aus den Fällen, die wir zur Finanzierung übernommen haben. Falls es Ihnen mit der Fortuna, welche ein Unternehmen des renommierten Generali Versicherungskonzerns ist ähnlich ergangen ist, erteilen wir Ihnen gerne Auskünfte über die mögliche Durchsetzung der Ansprüche.
Wir finanzieren bereits sehr viele Prozesse für Personen, welche den Rücktritt von Lebensversicherungen erklärt haben. Aufgrund der Gerichtsentscheidungen, Expertenmeinungen, Gutachtermeinungen sowie der Ansicht unserer Anwälte, kann jeder Lebensversicherungsnehmer, welcher zwischen 1997 und 2012 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, von dieser, unabhängig, ob die Versicherung noch läuft, ob sie aufgelöst wurde, ob sie storniert wurde, ob sie rückgekauft wurde, ob sie schon ausbezahlt hat, zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist unbefristet.
Im Maximalfall erhält ein Versicherungsnehmer etwa 50 % mehr als er einbezahlt hat. Die Berechnung des zusätzlichen Betrages, welcher Ihnen zusteht, ist schwierig, uns stehen jedoch namhafte Versicherungsmathematiker (Aktuare) zur Verfügung.
Wir übernehmen für Sie sämtliche Kosten. Die Betreibung Ihrer Forderung kostet Ihnen daher nichts. Unsere Erfolgsbeteiligung beträgt 40 % von dem Betrag, welcher für Sie erstritten wird. Nochmals: sämtliche Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen und sonstige Kosten, gehen zu unseren Lasten. Ihnen verbleiben jedenfalls 60 % des erstrittenen Betrages.
Weitere Informationen finden Sie unter der Homepage www.geldkämpfer.com
Lebensversicherungen sind in den letzten Jahren zunehmend in Verruf geraten und das zu Recht, meint der Liechtensteiner Prozesskostenfinazierer EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe. Viele Anlageprodukte sind nicht nur aufgrund der Nullzinspolitik unattraktiv. Immer häufiger werden Fälle publik, in denen Kunden nicht ihre versprochene Rendite nach Ablauf des Vertrages herausbekommen haben.
Der Teufel lauert in den Details
Schuld daran sind laut den Experten der EAS kaskardenartige Kostenstrukturen, die sich hinter den als vermeintlich sicher geltenden Anlageprodukten verstecken.
„Vor allem fondsgebundene Lebensversicherungen waren bereits von Anfang an völlig untauglich je einen Gewinn zu erwirtschaften. Statt hoher Renditen werden satte Verluste eingefahren“, ist sich die EAS sicher.
Grund dafür: Viele Anlageprodukte, insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen, sind für Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im Detail verwendet wird. Kaskadenartige Gebühren und Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen machen es beinahe unmöglich die Renditenversprechungen zu realisieren.
Ein Praxis-Beispiel
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen erhält jeder Beteiligte ein Fixum sowie einen variablen Anteil. Je höher die Vorkostenrendite ist, desto höher sind die Erfolgsbeteiligungen, welche den Ertrag wieder verringern. Als Beispiel:
- Bei acht Prozent Vorkostenrendite kann nur eine Nullrendite realisiert werden
- Bei zwölf Prozent Vorkostenrendite kann maximal eine ein prozentige Rendite (anstelle der versprochenen vier Prozent) erzielt werden
- Bei 20 Prozent Vorkostenrendite können maximal fünf Prozent Rendite (anstelle der versprochenen zwölf Prozent) erwirtschaftet werden
In sämtlichen Prospekten wurde mit riesen Renditen geworben. Diese haben jedoch die Renditen der Lebensversicherung (Nachkosten) mit Instrumenten (z.B. Fonds) verglichen, welche Vorkosten diese Renditen erzielt haben. Wenn daher ein Fonds Vorkosten beispielsweise sieben Prozent erwirtschaftet (Vorkostenrendite), hat man den Kunden gesagt, eine Lebensversicherung würde auch sieben Prozent erwirtschaften. Dies kann aber nicht sein, weil der Abrieb durch anfallende Initialkosten wie Abschlusskosten, Provisionen, Ausgabeaufschläge, etc. in der Lebensversicherung so hoch ist, dass für den Kunden Nachkosten gar nichts mehr herauskommen kann (Nachkostenrendite), wenn Vorkosten sieben Prozent erzielt werden.
Eine einfache Milchmädchen-Rechnung zeigt das Problem:
Einzahlungsbeitrag: 100.000,00 Euro
– 20% Nebenkosten: 20.000,00 Euro
Nettoveranlagungssumme: 80.000,00 Euro
Von der Veranlagungssumme sind noch die Kosten des Fonds und der Lebensversicherung abzuziehen.
Hinzu kommt, dass die Nettoveranlagungssumme wiederum in andere Anleihen angelegt wird, die wieder verkauft werden und noch einmal weitere 20 Prozent des eingezahlten Kapitals vernichten.
Nach Abzug der Kosten der Lebensversicherung für 12 Jahre bleiben vom ursprünglichen Betrag von 80.000 nur noch ca. 65.000 Euro übrig.
Der Kunde hat nominell 35.000, real 50.000 verloren, obwohl er beim Abschluss der Ansicht war, ein Garantieprodukt gekauft zu haben.
Besonders hart trifft es Kunden, die eine Lebensversicherung als Tilgungsträger für ein endfälliges Darlehen abgeschlossen haben. Die Lebensversicherung hätte ja zumindest den Betrag erwirtschaften müssen, welcher es ermöglicht, das endfällige Darlehen zu tilgen. Wie die Praxis zeigt, haben die fondsgebundenen Lebensversicherungen im Schnitt nur 50 bis 70 Prozent jenes Betrages erreicht, welcher vorhanden sein hätte müssen, um das endfällige Darlehen abzudecken.
Mängel bei der Aufklärungspflicht als Ausweg – Rücktritt ohne Verluste ist möglich!
Die EAS wirft den Finanzdienstleistungsberatern vor, ihrer Aufklärungspflicht über die Risiken der jeweiligen Anlageprodukte nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Darüber hinaus wurden vermeintlich untaugliche Produkte an unwissende Anleger verkauft.
Und genau das ist der Ausweg für die geschädigten Kunden. Denn wenn sie bei Unterfertigung der Versicherung oder bei Zusendung der Polizze nicht richtig über ihr Rücktrittsrecht bzw. über das Wesen der Lebensversicherung aufgeklärt wurden, steht ihnen ein zeitlich unbeschränktes Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann sogar noch nach Beendigung der Lebensversicherung ausgeübt werden.
In Deutschland unterstützen schon jetzt neue Regelungen im Widerrufs- und Rücktrittsrecht die Geschädigten bei ihrem Rücktritt von der Lebens- und Pensionsversicherungen.
Auch in Österreich wird eine Änderung der Regelungen gefordert. Derzeit finanziert die EAS Musterprozesse in diese Richtung.
Wird von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, erhält der Betroffene sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich vier Prozent Zinsen ab dem Einzahlungsdatum abzüglich einer geringen Risikoprämie zurück.
Verträge prüfen – Finanzierungsanfrage stellen
Die EAS bietet verunsicherten Versicherungsnehmern an, kostenlos ihre Verträge prüfen zu lassen und bietet eine Möglichkeit, wie aus Verlusten doch noch Gewinne gemacht werden können. Für Finanzierungsanfragen setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern können, wissen die Meisten.
Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständiger- bzw. Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal auf rechtliche Hilfe angewiesen waren. Das ist ein Ergebnis einer aktuellen Forsa-Umfrage.
Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat, versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung umzuhängen, die u.a. gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegner übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen bleibt.
Aber auch Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung stehen vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen.
Aus gutem Grund schrecken dann die meisten Betroffene davor zurück, das Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott!
Prozesskostenfinanzierung als Ausweg
Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder von der Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurden, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.
Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an den Financier ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall.
Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.
Machen Sie den Check!
Um sich vorab ein ungefähres Bild von den anfallenden Prozesskosten machen zu können, stehen im Internet meist kostenlos auch Prozesskosten-Finanzierungsrechner zur Verfügung. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr persönliches Kostenrisiko im Streitfall ist, besuchen Sie unseren kostenlosen EAS-Finanzierungsrechner.
Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“
Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS AG), hat sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert. Derzeit finanziert die EAS AG mehr als 100 Schadenersatz‐ und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen in der DACH‐Region und Liechtenstein. Dabei beträgt die Schadenssumme über 15 Millionen Euro. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/
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Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
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