Corona-Betriebsunterbrechung: Versicherer ziehen Gastronomen, Hoteliers und Freiberufler über den Tisch
Die Versicherer taktieren bei Betriebsunterbrechungsversicherungen eiskalt und speisen Versicherte mit mickrigen Summen ab. Zahlreiche Gastronomen, Hoteliers und Freiberufler sind von der Corona-Krise geschädigt und können es sich kaum leisten, in einem Prozess ihre rechtmäßige Versicherungssumme zu erstreiten.
Doch als Prozessfinanzierer kann die EAS Versicherungsnehmern bei Betriebsunterbrechungen zu ihrem Recht verhelfen!
Versicherte werden unter Druck gesetzt
Die Versicherer bieten in der Regel 15 % einer möglichen Entschädigung, bei Nachverhandlung vielleicht 20 bis 23 %. Dass das ein Tropfen auf den heißen Stein ist, kümmert die Versicherer nicht.
Bei Einwilligung verzichten die Versicherten auf alle weitergehenden Ansprüche. Außerdem setzt die Versicherung den Kunden eine Klagsfrist von einem Jahr und setzt sie zusätzlich unter Druck: Wer innerhalb eines Jahres nicht klagt, verliert seine Ansprüche. So wimmeln Versicherungen viele Klagen ab.
Versicherungskunden wollen keine Prozesse in Kauf nehmen
Bei einem Prozess müssten die Versicherten viel Geld investieren, um sich ihr Recht zu verschaffen. Doch die Versicherungsunternehmen wissen, dass Geschädigte in der Corona-Krise kaum Geld übrighaben, schon gar nicht für einen Prozess. Deshalb sind die Versicherungen überzeugt, dass ihre Kunden auch die schlechtesten Angebote schlucken.
Geld erkämpfen mit Prozessfinanzierung!
Als Prozessfinanzierer können wir sofort Klagen einbringen. Vielleicht überzeugt die Klagsführung die Versicherer, das Angebot zu erhöhen. Falls nicht, wird bis zum Obersten Gerichtshof gekämpft.
Hohe Erfolgsquote, kein Risiko
Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangen wir keine Bearbeitungsgebühr. Durch uns kämpfen Sie daher ohne Kostenrisiko. Wir beanspruchen für die Tragung der Prozesskosten lediglich 30 % des Hereingebrachten. Das können wir, weil wir bei solchen Prozessen Erfahrung haben und oft erfolgreich sind.
Gute Ausbeute
Ihnen bleiben 70 % der erstrittenen Summe. Bei einer üblichen Prozessdauer von zwei bis drei Jahren und einer üblichen Verzinsung von neun Prozent erhalten Sie bei erfolgreichem Prozess also praktisch die gesamte Entschädigungsleistung, ohne ein Risiko zu tragen.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Sie verfügen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung und haben Interesse an einer Vertretung durch die EAS? Oder haben Sie Fragen zu Schadenersatzleistungen aufgrund der Corona-Krise? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung unter: office@schadenshilfe.com