EAS rät zur Vorsicht bei Anlageprodukt der PrismaLife Versicherung
EAS rät zur Vorsicht bei Anlageprodukt der PrismaLife Versicherung
25.09.2014 – Der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS), finanziert zurzeit für mehrere Anleger Verfahren gegen Lebensversicherer in Liechtenstein. Die EAS beabsichtigt nunmehr auch ein Vorgehen gegen die PrismaLife. Diese steht seit Längerem im Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte an ihre Kunden verkauft zu haben. Im Konkreten handelt es sich dabei um fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kostenausgleichsvereinbarungen auf Basis einer monatlichen Teilzahlung mit einer Tilgungsdauer von 60 Monaten.
Das Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren Kosten anfallen. Allerdings fallen zusätzlich die Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weitere Kosten an, die bei Vertragsabschluss nicht offen gelegt wurden.
Zudem erleiden die Anleger aufgrund der kaskadenartige Kosten- und Gebührenstruktur mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Verlust, weshalb die EAS das Produkt von vornherein als untauglich für Anleger einstuft. Nach Berechnungen der EAS müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist jedoch aufgrund der momentanen Finanzmarktlage völlig unrealistisch.
Die EAS empfiehlt daher Anlegern der PrismaLife Versicherung, umgehend Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“
Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/
Rückfragehinweis
Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
office@schadenshilfe.com
+423 377 1700