EAS erzielt Erfolge für Geschädigte – Erste hohe Zusprüche beim Rücktritt von Lebensversicherungen
Wie bereits berichtet, haben Lebensversicherer das jahrelange Vertrauen ihrer Kunden bei der Verfolgung ihrer Ansprüche regelrecht mit Füßen getreten. Anstatt diesen Vertrauensmissbrauch seitens der Versicherer stillschweigend zu akzeptieren, wurde mit Hilfe der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG geklagt. Nach heftiger Gegenwehr der Versicherungen erfolgen in einem aktuellen Urteil vom Jänner 2018 gegen die Generali Versicherung AG nunmehr die ersten Zusprüche.
Es steht außer Frage, dass das Verhalten der Versicherer gegenüber ihren Versicherungskunden die reinste Unverschämtheit ist: Die Herausgabe von Urkunden und Informationen von Gebühren abhängig zu machen oder gänzlich zu verweigern, ist eine Zumutung für jeden einzelnen Versicherungskunden. Schließlich kassiert eine Versicherungsgesellschaft für die Verwaltung der Verträge ja immense Kosten. Im Gegenzug fallen bei der Versicherungsgesellschaft für die Herausgabe von Urkunden und Informationserteilung aber keine zusätzlichen Kosten an. Die Versicherer durften nicht ungestraft davonkommen – und die EAS blieb hartnäckig.
EAS Ziel: Maximale Entschädigung
Die Abwicklung von Massenschäden braucht seine Zeit. Wem nützt denn ein schneller, aber ungerechter Vergleich etwas? Nur den Versicherern! Wie man beispielsweise bei anderen Prozessfinanzierern, oder auch dem VKI, gesehen hat. Die EAS gibt sich mit solchen „Schmalspur-Vergleichen“ nicht zufrieden. Stattdessen versichern unsere Anwälte und Experten professionelle Unterstützung und streben eine maximale Entschädigung für die Versicherungskunden an.
Die Geschädigten, die noch nicht von den Vergleichsabschlüssen profitiert haben, sollten noch etwas zuwarten. Das Warten hat sich nämlich wortwörtlich ausgezahlt. In einem aktuellen Urteil gegen die Generali vom Jänner 2018 erfolgen nunmehr die ersten Zusprüche:
„Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 10.560,22 Euro samt 4 % Zinsen seit 24.3.2017 binnen 14 Tagen zu zahlen.“ (Bezirksgericht für Handelssachen Wien)
Warten lohnt sich – für die Geschädigten
Zwischenzeitlich liegen bei den EAS-Anwälten 28 Gerichtsentscheidungen am Tisch, die noch nicht rechtskräftig sind. Die Reaktionen der Versicherungsgesellschaften sind höchst unterschiedlich. Es war keine große Überraschung, dass die Versicherer die Erbringung von Entschädigungsleistungen zunächst abgelehnt haben. Spätestens beim aktuellen Urteil vom Jänner 2018 erkennen auch die Versicherer, dass ihnen längeres Zuwartet schadet. Das, was den Versicherungskunden zusteht, wird nämlich mit 4% verzinst. Zudem können durch Zuwarten und der Unterstützung der EAS höhere Vergleichsbeträge erzielt werden.
Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG sind und von dem bevorstehenden Generalvergleich profitieren möchten – dann wenden Sie sich noch schnell an die EAS. Denn voraussichtlich werden in den nächsten 6-8 Monaten Generalvergleiche mit den Versicherungen erzielt.