Fondsgebundene Lebensversicherung –
Rücktritt unbegrenzt möglich

Fondsgebundene Lebensversicherung – Rücktritt unbegrenzt möglich

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) warnt: Kunden bekommen nach Ablauf des Vertrages von fondsgebundenen Lebensversicherungen oft nicht einmal den einbezahlten Betrag zurück. Was viele nicht wissen: Kunden, die nicht ordnungsgemäß über die Details der Prämie aufgeklärt wurden, können Lebensversicherungen jederzeit auflösen.

05.05.2014 – So mancher Versicherer hat in der Vergangenheit mit überzeugenden Verkaufsargumenten fondsgebundene Lebensversicherungen an unwissende Versicherungsnehmer veräußert.

Die EAS zeigt einen Ausweg für Versicherungskunden auf: Wenn der Kunde bei Unterfertigung der Versicherung oder bei der Zusendung der Polizze über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, steht ihm ein zeitlich unbeschränktes Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann sogar noch nach Beendigung der Lebensversicherung ausgeübt werden.

Versicherung muss Prämien inklusive vier Prozent Zinsen zurückzahlen

Die Beweislast obliegt den Versicherungsgesellschaften. Die Versicherung muss nachweisen können, dass die Belehrung über das Rücktrittsrecht ordnungsgemäß – mit Zugang der Polizze – und rechtzeitig – vor Vertragsabschluss – erfolgt ist. Kann die Versicherungsgesellschaft den Beweis nicht erbringen, hat die Versicherung sämtliche Prämien ab Beginn zuzüglich vier Prozent Zinsen zurückzuzahlen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Lebensversicherung Vienna-Life der Wiener Städtischen Versicherung.

„Viele Lebensversicherungen, insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung, sind für Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im Detail verwendet wird“, kritisiert Anwalt Dr. Hans-Jörg Vogl, der für die EAS tätig ist und erklärt weiter: „Kaskadenartige Gebühren und Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen machen es beinahe unmöglich die Renditenversprechungen in Höhe von acht Prozent pro Jahr zu realisieren.“

Rund 30 Prozent Verlust für Kunden

Im Investment fallen für Fonds und Anleihen unglaubliche Kosten an. Fazit: Der Kunde bekommt nach Ablauf des Lebensversicherungsvertrages (zehn bis 20 Jahre) weniger heraus, als er einbezahlt hat. Besonders hart ist die Situation für Kunden, welche eine Lebensversicherung als Tilgungsträger für ein endfälliges Darlehen abgeschlossen haben: Im Schnitt verlieren sie 30 Prozent ihres Geldes.

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

Rückfragehinweis

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
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