Lebensversicherungen – Ein Verlustgeschäft warnt die EAS
Lebensversicherungen sind in den letzten Jahren zunehmend in Verruf geraten und das zu Recht, meint der Liechtensteiner Prozesskostenfinazierer EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe. Viele Anlageprodukte sind nicht nur aufgrund der Nullzinspolitik unattraktiv. Immer häufiger werden Fälle publik, in denen Kunden nicht ihre versprochene Rendite nach Ablauf des Vertrages herausbekommen haben.
Der Teufel lauert in den Details
Schuld daran sind laut den Experten der EAS kaskardenartige Kostenstrukturen, die sich hinter den als vermeintlich sicher geltenden Anlageprodukten verstecken.
„Vor allem fondsgebundene Lebensversicherungen waren bereits von Anfang an völlig untauglich je einen Gewinn zu erwirtschaften. Statt hoher Renditen werden satte Verluste eingefahren“, ist sich die EAS sicher.
Grund dafür: Viele Anlageprodukte, insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen, sind für Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im Detail verwendet wird. Kaskadenartige Gebühren und Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen machen es beinahe unmöglich die Renditenversprechungen zu realisieren.
Ein Praxis-Beispiel
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen erhält jeder Beteiligte ein Fixum sowie einen variablen Anteil. Je höher die Vorkostenrendite ist, desto höher sind die Erfolgsbeteiligungen, welche den Ertrag wieder verringern. Als Beispiel:
- Bei acht Prozent Vorkostenrendite kann nur eine Nullrendite realisiert werden
- Bei zwölf Prozent Vorkostenrendite kann maximal eine ein prozentige Rendite (anstelle der versprochenen vier Prozent) erzielt werden
- Bei 20 Prozent Vorkostenrendite können maximal fünf Prozent Rendite (anstelle der versprochenen zwölf Prozent) erwirtschaftet werden
In sämtlichen Prospekten wurde mit riesen Renditen geworben. Diese haben jedoch die Renditen der Lebensversicherung (Nachkosten) mit Instrumenten (z.B. Fonds) verglichen, welche Vorkosten diese Renditen erzielt haben. Wenn daher ein Fonds Vorkosten beispielsweise sieben Prozent erwirtschaftet (Vorkostenrendite), hat man den Kunden gesagt, eine Lebensversicherung würde auch sieben Prozent erwirtschaften. Dies kann aber nicht sein, weil der Abrieb durch anfallende Initialkosten wie Abschlusskosten, Provisionen, Ausgabeaufschläge, etc. in der Lebensversicherung so hoch ist, dass für den Kunden Nachkosten gar nichts mehr herauskommen kann (Nachkostenrendite), wenn Vorkosten sieben Prozent erzielt werden.
Eine einfache Milchmädchen-Rechnung zeigt das Problem:
Einzahlungsbeitrag: 100.000,00 Euro
– 20% Nebenkosten: 20.000,00 Euro
Nettoveranlagungssumme: 80.000,00 Euro
Von der Veranlagungssumme sind noch die Kosten des Fonds und der Lebensversicherung abzuziehen.
Hinzu kommt, dass die Nettoveranlagungssumme wiederum in andere Anleihen angelegt wird, die wieder verkauft werden und noch einmal weitere 20 Prozent des eingezahlten Kapitals vernichten.
Nach Abzug der Kosten der Lebensversicherung für 12 Jahre bleiben vom ursprünglichen Betrag von 80.000 nur noch ca. 65.000 Euro übrig.
Der Kunde hat nominell 35.000, real 50.000 verloren, obwohl er beim Abschluss der Ansicht war, ein Garantieprodukt gekauft zu haben.
Besonders hart trifft es Kunden, die eine Lebensversicherung als Tilgungsträger für ein endfälliges Darlehen abgeschlossen haben. Die Lebensversicherung hätte ja zumindest den Betrag erwirtschaften müssen, welcher es ermöglicht, das endfällige Darlehen zu tilgen. Wie die Praxis zeigt, haben die fondsgebundenen Lebensversicherungen im Schnitt nur 50 bis 70 Prozent jenes Betrages erreicht, welcher vorhanden sein hätte müssen, um das endfällige Darlehen abzudecken.
Mängel bei der Aufklärungspflicht als Ausweg – Rücktritt ohne Verluste ist möglich!
Die EAS wirft den Finanzdienstleistungsberatern vor, ihrer Aufklärungspflicht über die Risiken der jeweiligen Anlageprodukte nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Darüber hinaus wurden vermeintlich untaugliche Produkte an unwissende Anleger verkauft.
Und genau das ist der Ausweg für die geschädigten Kunden. Denn wenn sie bei Unterfertigung der Versicherung oder bei Zusendung der Polizze nicht richtig über ihr Rücktrittsrecht bzw. über das Wesen der Lebensversicherung aufgeklärt wurden, steht ihnen ein zeitlich unbeschränktes Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann sogar noch nach Beendigung der Lebensversicherung ausgeübt werden.
In Deutschland unterstützen schon jetzt neue Regelungen im Widerrufs- und Rücktrittsrecht die Geschädigten bei ihrem Rücktritt von der Lebens- und Pensionsversicherungen.
Auch in Österreich wird eine Änderung der Regelungen gefordert. Derzeit finanziert die EAS Musterprozesse in diese Richtung.
Wird von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, erhält der Betroffene sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich vier Prozent Zinsen ab dem Einzahlungsdatum abzüglich einer geringen Risikoprämie zurück.
Verträge prüfen – Finanzierungsanfrage stellen
Die EAS bietet verunsicherten Versicherungsnehmern an, kostenlos ihre Verträge prüfen zu lassen und bietet eine Möglichkeit, wie aus Verlusten doch noch Gewinne gemacht werden können. Für Finanzierungsanfragen setzen Sie sich mit uns in Verbindung!