Prozessfinanzierung – Risiko abtreten, Chancen teilen
24.04.2015 – Sie kennen das: Sie stehen in einem Geschäft an der Kassa und merken anfangs nicht, dass die Kassiererin Sie über den Tisch zieht. Erst Tage später bemerken Sie den Betrug. Sie gehen zurück und reklamieren. Doch die Kassiererin weigert sich den Betrug zuzugeben. Sie drohen mit einer Anzeige und Klage. Doch seien Sie ehrlich: wie oft ziehen Sie den Rechtsweg tatsächlich in Betracht? Die Aussicht auf langwierige und risikoreiche Prozesse schreckt häufig Geschädigte ab, ihr Recht geltend zu machen. Natürlich werden Sie jetzt einwenden, dass Sie wohl kaum wegen ein paar Euro eine Klage anhängig machen werden und das wohl zu recht. Aber nicht nur in solch kleinen Dimensionen schrecken oftmals Betroffene davor zurück, ihr Recht einzufordern und nehmen den Schaden einfach hin.
Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche ist die Zahl geschädigter Anleger, die aus Furcht vor riskanten Gerichtsverfahren gegen renommierte Unternehmen den doch meist beträchtlichen finanziellen Schaden einfach hinnehmen, hoch.
Doch das muss nicht sein: Die Lösung heißt Prozesskostenfinanzierung!
Die fiesen Machenschaften der Banken und Versicherungen
Vor allem Versicherungen und Banken führen Kapitalmarktanleger immer häufiger aufs Glatteis, wodurch diese erheblichen finanziellen Schaden erleiden.
Da vor etwa 15 Jahren Banken und Versicherungen vermehrt damit begonnen haben, alternative Finanzierungsmodelle und intransparente Anlageprodukte anzubieten, geraten vor allem Kapitalmarktanleger wie Versicherungs- und Kreditnehmer häufig unverschuldet in derartige Situationen.
Den Kunden wird durch geschickte Verkaufsgespräche vorgegaukelt, dass sie mit diesen in Wahrheit sehr riskanten Anlageprodukten auf der sicheren Seite wären und mehr Gewinn erzielen könnten.
Jedoch stellt sich oftmals nach dem Vertragsabschluss alsbald heraus, dass statt hoher Renditen satte Verluste eingefahren werden. Grund dafür: Viele Anlageprodukte, insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung, sind für Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im Detail verwendet wird. Kaskadenartige Gebühren und Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen und Banken machen es beinahe unmöglich die Renditenversprechungen zu realisieren.
Versuchen geschädigte Kapitalmarktanleger dann ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, müssen sie mit einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen kann. Diese Aussicht schüchtert viele Betroffene ein, so dass sie den finanziellen Schaden einfach hinnehmen.
Doch das muss nicht sein. Je nach Höhe des finanziellen Schadens haben Geschädigte sogar zwei Möglichkeiten: Entweder sie wenden sich an den Konsumentenschutz oder an namhafte Prozesskostenfinanzierer.
Wann macht Prozesskostenfinanzierung Sinn?
Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder eine Rechtsschutzversicherung haben, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.
Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an den Financier ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall.
Bei der Wahl des richtigen Prozessfinanzierers kommt es vor allem auf zwei Kriterien an:
Zum einen ist die Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers erst ab einer bestimmten Höhe der Gesamtschadenssumme empfehlenswert. Viele größere Prozesskostenfinanzierer werden erst ab einem Streitwert von mindestens 100.000 Euro oder mehr tätig.
Zum anderen sind viele Prozesskostenfinanzierer auf bestimmte Branchen spezialisiert.
Die liechtensteinische Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) ist hier vor allem als Spezialist für geschädigte Kapitalmarktanleger zu nennen. Das Kerngeschäft der EAS umfasst die Finanzierung von Schadenersatzprozessen, aber auch den Ankauf und die Durchsetzung von Forderungen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsvertragsrecht. Derzeit unterstützt die EAS mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsansprüche gegen Banken und Versicherungen wie die PrismaLife, Vienna-Life Versicherung und der Österreichischen Volksbanken AG aber auch österreichischen Rechtsschutzversicherungen. Auch viele betroffene Fremdwährungskreditnehmer, die durch die Franken-Krise Mitte Jänner einen finanziellen Schaden erlitten haben, lassen sich ihr Prozesskostenrisiko von der EAS übernehmen.
Tipps, wie Sie sich vor finanziellen Schäden schützen können
Die EAS rät: Augen auf beim Versicherungsabschluss! Österreichische Finanzberater sind dazu verpflichtet Interessenten vor Vertragsabschluss über alle möglichen Risiken des Investments aufzuklären. Lassen Sie sich von Ihrem Berater zum einen eine Aufstellung aller anfallenden Kosten geben. Bestehen Sie zum anderen auf eine umfassende Kostenberechnung, die Ihren Anforderungen entspricht. Das ist wohl der sicherste Weg um sich vor künftigen Schäden zu schützen.
Die EAS zeigt aber auch einen Ausweg für bereits geschädigte Versicherungskunden auf: Wenn Sie bei Unterfertigung der Versicherung oder bei der Zusendung der Polizze über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, steht Ihnen ein zeitlich unbeschränktes Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann sogar noch nach Beendigung der Lebensversicherung ausgeübt werden.
Die Beweislast obliegt den Versicherungsgesellschaften! Die Versicherung muss nachweisen können, dass die Belehrung über das Rücktrittsrecht ordnungsgemäß – mit Zugang der Polizze – und rechtzeitig – vor Vertragsabschluss – erfolgt ist. Kann die Versicherungsgesellschaft den Beweis nicht erbringen, hat die Versicherung sämtliche Prämien ab Beginn zuzüglich vier Prozent Zinsen zurückzuzahlen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Lebensversicherung Vienna-Life der Wiener Städtischen Versicherung.